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Klassische Formen der Vereinsfinanzierung – Beiträge, Sponsoring, Fundraising

Marc Maslaton von vereinslotterie.de erklärt – Das ist bei der Vereinsfinanzierung mithilfe von Lotterien zu beachten

Damit ein Sportverein effektive Jugendarbeit leisten und seinen Mitgliedern ein attraktives Angebot zur Verfügung stellen kann, benötigt er neben aktivem Engagement vor allem eine solide Finanzierung. Eine Möglichkeit, die sich hierbei immer größerer Beliebtheit erfreut, ist die Lotterie. Damit können mit verhältnismäßigem Aufwand rentable Gewinne erzielt und laufende Ausgaben gedeckt werden. Bei der Durchführung von Lotterien sind aber einige Dinge zu beachten. Marc Maslaton Founder von vereinslotterie.de erklärt die wichtigsten Fakten.

Klassische Formen der Vereinsfinanzierung – Beiträge, Sponsoring, Fundraising

Um die Besonderheiten der Lotterie besser zu verstehen, empfiehlt es sich, zunächst einen Blick auf die verbreitetsten Typen der Vereinsfinanzierung zu werfen.

Beiträge:

Die finanzielle Grundlage eines jeden Vereins schaffen die Mitglieder und Vereinshelfer mit ihren monatlichen bzw. jährlichen Beiträgen. Vor allem in größeren Vereinen mit mehreren Abteilungen stellen diese in der Regel bereits eine gute Basis dar. In kleineren Vereinen reichen sie aber oft nicht aus, sodass weitere Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden müssen.

Sponsoring:

Eine weitere verbreitete Form der Vereinsfinanzierung ist das Sponsoring. Dabei stellen Unternehmen dem Verein finanzielle Mittel zur Verfügung und erhalten dafür Gegenleistungen. Üblicherweise werden Werbebotschaften und Logos auf Trikots und Spielfeldbegrenzungen aufgebracht.

Fundraising:

Beim Fundraising sammelt der Verein in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen Spendengelder ein, um damit seine Ausgaben zu decken. Hierbei kommt vor allem der persönliche Bezug des Vereins zu den Menschen aus der Region zum Tragen. Oft sind sie gern bereit, einen sympathischen Verein zu unterstützen, dessen Mitglieder und Vorstand sie gut kennen.

Tipp: Grundsätzlich sollten sich Vereine nicht nur auf eine Form der Finanzierung verlassen, sondern mehrere Formen miteinander kombinieren. Auf diese Weise können Risiken gestreut und die wirtschaftliche Situation langfristig verbessert werden.

Die Lotterie als Sonderform der Vereinsfinanzierung

Eine Form der Vereinsfinanzierung, die sich immer größerer Beliebtheit erfreut, ist die Lotterie. Dabei kaufen die Teilnehmer Lose von dem Verein und tragen so zu seinen Einnahmen bei. Ein Teilbetrag fließt in den Kauf von Preisen. Der Rest exklusive des ggf. anfallenden Steuerabzugs steht dem Verein zur freien Verfügung.

Dabei ist es wichtig, zwischen Lotterie und Tombola zu unterscheiden. Während der Preis bei einer Tombola in Sachwerten besteht, können Teilnehmer einer Lotterie Geld gewinnen. Das wirkt sich vor allem steuerlich aus. Voraussetzung für beide Formen der Verlosung ist, dass die Aussicht auf einen Spielgewinn zu einem wesentlichen Teil vom Zufall abhängt. Die Spieler dürfen also keinen wesentlichen Einfluss auf das Spielergebnis nehmen können wie bei einem Gewinnspiel.

Die Organisation von Vereinslotterien

Eine Lotterie ist mit einem gewissen organisatorischen Aufwand verbunden. So müssen etwa Lose gedruckt, Genehmigungen eingeholt, aber auch steuerliche Fragen geklärt werden. Unterstützung dabei erhält man zum Beispiel bei vereinslotterie.de. Der Ablauf ist hier ganz unkompliziert. Im Rahmen eines ersten Abstimmungsgesprächs wird abgeklärt, wie viele Mitglieder der Verein hat, wie groß die Ortschaft ist, welche Kommunikationskanäle bereits bedient werden und welche Losmenge angemessen ist. Anschließend erfolgen der Losverkauf und alle weiteren Schritte vollständig automatisiert über die Online-Plattform.

Alle kommenden Lotterien können ebenfalls unkompliziert über die übersichtliche Web-Oberfläche organisiert werden. So kann sich der Verein mit ein paar Klicks eine Lotterie zusammenstellen, um sich auf diese Weise zu finanzieren.

Darauf muss man bei der Durchführung einer Lotterie achten

Bei der Durchführung von Lotterien sind verschiedene Vorgaben zu berücksichtigen. Diese betreffen vor allem die erforderlichen Genehmigungen und die steuerliche Behandlung.

Genehmigungen:

Steuerbegünstigte Körperschaften wie Vereine sind im Glücksspielstaatsvertrag als mögliche Veranstalter aufgeführt. Ihnen kommt also grundsätzlich das Recht zu, Lotterien durchzuführen. Die Frage nach den hierfür geltenden Voraussetzungen kann allerdings nicht pauschal beantwortet werden, da neben dem Glücksspielstaatsvertrag auch die Glücksspiellandesgesetze eine Rolle spielen.

Allgemein kann man sagen, dass Lotterien gem. § 287 StGB bei der zuständigen Landesbehörde angemeldet und genehmigt werden müssen. Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht in den meisten Landesgesetzen nur dann, wenn es sich um eine kleine Lotterie handelt. In diesem Fall ist keine formale Genehmigung erforderlich. Lediglich die Anzeigepflicht bleibt bestehen. Kleine Lotterien gelten zum Beispiel im Freistaat Sachsen als pauschal genehmigt, wenn:

  • die Lotterie sich nicht über das Gebiet einer kreisfreien Stadt oder eines Landkreises erstreckt,
  • die Einnahmen sich auf maximal 40.000 Euro belaufen,
  • der Ertrag ausschließlich gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken zukommt,
  • der Reinertrag mindestens 25 % der Entgelte ausmacht,
  • die ausgespielten Gewinne mindestens 25 % der Gesamtsumme ausmachen,
  • die Losverkaufsdauer drei Monate innerhalb eines Jahres nicht überschreitet,
  • keine Prämien- oder Schlussziehung vorgesehen ist.

Steuerliche Besonderheiten:

Wenn der Gesamtpreis aller Lose die Freigrenze von 650 Euro nicht übersteigt und wenn keine Bargeld-Gewinne ausgeschüttet werden, muss keine Lotteriesteuer entrichtet werden. Dasselbe gilt für Ausspielungen mit einem Gesamtpreis von bis zu 40.000 Euro, wenn sie ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. (§ 18 Rennwett- und Lotteriegesetz). Aus diesen Lotterien und Ausspielungen gewonnene Einnahmen sind aber gem. § 4 Nr. 9b UstG (Umsatzsteuergesetz) umsatzsteuerpflichtig.

Übersteigt der Gesamtpreis die gesetzlichen Grenzen, muss die Lotterie beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden und es muss gem. Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) eine Glücksspielsteuer entrichtet werden. Diese beläuft sich bei inländischen öffentlichen Lotterien auf 20 % des planmäßigen Preises sämtlicher Lose ausschließlich der Steuer.

Über Vereinslotterie

Die Vereinslotterie wurde 2019 von Marc Maslaton gegründet, der im Jahr 2000 bereits Travel24 erfolgreich an die Börse gebracht hat. Als Vater zweier im Fußballsport aktiver Kinder machte er sich aus erster Hand ein Bild davon, welche typischen Probleme bei der Durchführung von Lotterien in Vereinen auftreten. Nachdem er selbst mehrere erfolgreiche Lotterien durchgeführt und sich intensiv mit der juristischen Situation auseinandergesetzt hatte, gründete er die Vereinslotterie und bietet Vereinen seitdem die Möglichkeit, unkompliziert Lotterien zu ihrer Finanzierung durchzuführen.