Lotteriebestimmungen und Spielplan für die Vereinslotterie SV Allensbach

  1. Spielzeit und Spielgebiet
  2. Voraussetzungen für die Lotterieteilnahme
  3. Erwerb von Losen und Durchführung der Lotterie
  4. Losform und Preisgestaltung
  5. Gewinnarten und Gewinnränge
  6. Summe der Spieleinsätze und Gewinne
  7. Ziehungen und Gewinne
  8. Gewinnauszahlung
  9. Haftungsbestimmungen

1.)
Der SVAllensbach als Veranstalter führt eine Vereinslotterie (im Folgenden „VL“), nach Maßgabe dieser Lotteriebestimmungen als Soziallotterie in Ansbach durch. Losverkauf vom 1.12.21 bis zum 24.12.21  Die Auslosung erfolgt am 3.1.22
Veranstalter: SVA e.V.

Am Weiher 2, 78476 Allensbach

Vertreten durch den Vorstand

2.)
a) Die Teilnahme Minderjähriger und gesperrter Spieler an der VL ist gesetzlich verboten. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird daher die Identität des Teilnehmers ggf. durch Authentifizierung und Identifizierung überprüft.
b) Jeder Lotterieteilnehmer erkennt durch seine Teilnahme diese Lotteriebestimmungen an.
c) Die Teilnahme an der VL erfolgt über den Erwerb von Losen.
d) Zur Teilnahme an der VL sind nur Personen berechtigt, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland unterhalten.
f) Sollte der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Lotterieteilnahme falsche Angaben machen, ist die VL berechtigt, die Teilnahme unverzüglich zu verweigern und alle ggf. abgeschlossenen Lotterieverträge wegen arglistiger Täuschung anzufechten.
g) Die VL ist berechtigt, das Teilnahmebegehren ohne Begründung abzulehnen.

3.)
Die Teilnahme an der VL erfolgt über den Erwerb von Losen. Die Lose können vor Ort, per Telefon oder Post / email bestellt werden. Die Lose werden vom Verein in der Geschäftsstelle und bei Mitgliedern sowie Förderern verkauft.

4.)
Es werden 2000 Lose zu je 5 Euro verkauft.

5.)
Es wir ein Hauptpreis ausgespielt:

ein VANMOOF E-Bike als Hauptpreis
Weitere 199 andere Preise (iPad , iPod, und Restaurantgutscheine)

6.)
Das Spielkapital beträgt 10.000 Euro,
Der Gesamtwert aller Gewinne ca. 3800 Euro .

7.)
Die Ziehung der Gewinner erfolgt durch einen anerkannten Zufallgenerator. Sie wird am 3.1.22 durchgeführt und auf die website des Vereins übertragen.
Die Gewinnnummern werden auf der website hinterlegt. Veröffentlicht werden lediglich die Gewinnzahlen. Personenbezogene Daten der Gewinner werden nicht öffentlich bekannt gegeben.

8.)
Gewinner müssen sich melden und die Gewinne abholen.

9.)
Die gesetzliche Haftung des Vereins für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, oder in Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, werden durch diese Lotteriebestimmungen nicht eingeschränkt (§ 309 Nr. 7 a) BGB).
Alle Ansprüche aus der Teilnahme am Lotteriespiel gegen den Verein, die Aufsichtsbehörde oder den Notar sowie gegen deren Erfüllungsgehilfen können nur binnen 4 Wochen nach dem Tag der jeweiligen Ziehung gerichtlich geltend gemacht werden, eine spätere Rechtsverfolgung ist ausgeschlossen.

SPIELPLAN

  1. Preis VANMOOF E-bike

2.-199. Preis – es gewinnt jeweils 1 Preis

Restaurantgutschein a 10 Euro = 197 Gewinne

Spielregeln Abholung

  1. Mit dem Erwerb eines „Allensbach gewinnt“ Loses sind Sie automatisch ein Gewinner – jedes Los gilt als Eintrittskarte zu einem Heimspiel
  • Die Ziehung der Gewinner erfolgt durch einen anerkannten Zufallgenerator. Sie wird am 3.1.22 durchgeführt und auf die Website des Vereins übertragen. Die Gewinnnummern werden auf der Website hinterlegt. Personenbezogene Daten der Gewinner werden nicht öffentlich bekannt gegeben.
  • Ab Montag, den 4.1. haben Sie 6 Monate Zeit, Ihren Gewinngutschein einzulösen. Danach verfällt Ihr Gewinn.
  • Ihren Los/Gewinngutschein können Sie im entsprechenden Restaurant einlösen.
  • Zeigen Sie unserem Team vor Ort einfach Ihr Los vor – wir ordnen die Losnummer dann dem entsprechenden Gewinn zu.
  • Es gelten in allen Fällen die Teilnahmebedingungen auf