Seehaus Allgemeine Teilnahmebedingungen

Seehaus e. V., Seehaus 1, 71229 Leonberg bietet zeitweise Verlosungen und Gewinnspiel-Aktionen an. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen bzw. Verlosungen richtet sich nach den folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen.

1. Gewinnspiel und Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist Seehaus e. V. Seehaus 1 71229 Leonberg (nachfolgend „Veranstalter“).

Die Teilnahme richtet sich ausschließlich nach den folgenden Teilnahmebedingungen.

2. Teilnahme

a) Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind jedoch Mitarbeiter des Veranstalters und Mitarbeiter des Glemseck 101, sowie deren direkte Angehörige.

b) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ausschließlich in dem dort genau beschriebenen Zeitraum möglich.

c) Die Teilnahme ist selbstverständlich vollkommen kostenlos und setzt nicht den Kauf einer Ware oder Dienstleistung voraus.

d) Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel erklärt sich der Einwilligende mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

3. Durchführung und Abwicklung

a) Der innerhalb des konkreten Gewinnspiels näher beschriebenen Gewinne werden unter allen gültigen Teilnahmen verlost.

b) Die Aktion startet mit dem jeweiligen Veröffentlichungsdatum und endet am auf der Aktionsseite angegebenen Datum.

c) Die Gewinner werden am Sonntag 3.September ausgelost; die Gewinner werden unter www.seehaus-ev.de/Glemseck 101 bekannt gegeben.Wird der Gewinn nicht innerhalb von 14 Tagen beansprucht und abgholt, verfällt der Gewinn und der Gewinn bleibt Eigentum von Seehaus e.V.

d) Gewinner können sich am 3. September 2023 ab 13:00 h bzw. innerhalb von 14 Tagen im Glemseck melden, um den Gewinn abzuholen. Der postalische Versand innerhalb Deutschlands kann gegen Zahlung von Versandkosten/Porto erfolgen. Ein Versand ins Ausland ist nicht möglich.

Der Hauptpreis, das Motorrad, muss bis zu 4 Mal innerhalb eines Jahres für Ausstellungen/Messen zur Verfügung gestellt werden.

e) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden und ist nicht übertragbar; darüber hinaus ist der Gewinn weder auszahlbar, noch ergänz- oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält der Veranstalter sich das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.

4. Ausschluss der Teilnahme

a) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.

b) Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulationen Vorteile verschaffen, etwa durch Sammel- oder Mehrfachteilnahmen. Dies liegt vor, wenn zum Beispiel mehr als die Höchstabgabe von 5 10 Losen pro Person bestellt/genommen werden, automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden, oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft. Des Weiteren können unwahre Personenangaben, sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in solchen Fällen Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden.

5. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels

Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- und Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels oder ein Einschreiten von Behörden, die die weitere Verlosung untersagen

6. Datenschutz

Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen. Einzelheiten zur Art und dem Umfang der Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer
ausführlichen Datenschutzerklärung.

Verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher im Sinne des BDSG bzw. der DSGVO ist der Veranstalter des Gewinnspiels:

Seehaus e. V., Seehaus 1, 71229 Leonberg

Wenn Sie an einem der Gewinnspiele des Veranstalters teilnehmen, werden folgende personenbezogene Daten durch den Veranstalter erhoben:

  • Vor- und Nachname, sowie entsprechende Anrede
  • Ortsangabe
  • Ihre E-Mailadresse

Diese Daten werden vom Veranstalter ausschließlich zur Ermittlung des Gewinners, zur Prüfung der Einhaltung der Teilnahmebedingung, sowie zur Übersendung des Gewinnes und für die Zusendung von Informationen zur nächsten Verlosung verwendet Die Datenverarbeitung beruht dementsprechend auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

Selbstverständlich hat jeder Teilnehmer jederzeit das Recht, Auskunft über die beim Veranstalter bezüglich seiner Person gespeicherten Daten gem. Art. 15 DSGVO zu verlangen. Das gleiche gilt für die Löschung von den entsprechenden Daten beim Veranstalter gem. Art. 17 DSGVO, sowie die Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO und Sperrung der Daten gem. § 18 DSGVO.

Gegen eine Datenverarbeitung, welche der Veranstalter auf Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO stützt, können Sie darüber hinaus unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Natürlich haben Sie darüber hinaus das Recht, sich über die Verarbeitung Ihrer Daten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Detaillierte Informationen finden Sie jederzeit unter www.peta.de/datenschutz. Selbstverständlich können Sie auch jederzeit unteren Datenschutzbeauftragten –

etwa unter datenschutzinfo@seehaus-ev.de – erreichen.

7. Haftung des Veranstalters

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen:

a) Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

b) Jede Produkthaftung ist ausgeschlossen.

c) Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.

8. Schlussbestimmungen

a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN- Kaufsrechts (CISG).

c) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.