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Zweckertrag Lotterie als Alternative für Vereine

Vereinsfinanzierung – Beiträge, Sponsoring, Fundraising

Sport- Kultur- Kunstvereine, alle Vereine freuen sich über Gelder der öffentlichen Hand oder auch von Sponsoren und Förderern. Die Lotterie ist eine Sonderform der Vereinsfinanzierung mit diversen rechtlichen Auflagen.

Als Soziallotterien sind Vereins Lotterien in Deutschland staatlich explizit erlaubt. Sie werden jeweils von den Ministerien des Inneren der Länder und den Ordnungsämtern der Städte bzw. Kreisen überwacht.

Verändere mit uns deine VereinsWelt

Die Mission der VereinsLotterie ist es, Geld für Vereins- und Team Projekte durch spezifische Lotterien zu sammeln und für den Verein schnell und unkompliziert die gesamte Organisation und Abwicklung einer Sozial Lotterie zu übernehmen.

Weitere Informationen

Wir übernehmen die Durchführung einer Sozial Lotterie für Vereine.

Dabei liegt uns die Förderung gemeinnütziger Vereine ebenso am Herzen wie die gemeinsame Freude am Spiel.

Flexibel , professionell,  fair und zuverlässig

Planen Sie einen Losverkauf mit ein! Online über das Internet, d.h. die Social Media Kanäle, auf der eigenen Website, via google, Bing und anderen online Plattformen.. Wir führen Lotterien für Vereine durch und übernehmen alle dabei anfallenden Aufgaben.

Verkaufsergebnis
steht für Ihren Verein zu Verfügung

Bis zu 70% des Verkaufserlöses
stehen für Ihren Verein zu Verfügung der Rest wird für die Auszahlung der Gewinne sowie für Werbung, Verwaltung und Sachkosten aufgewendet.

Wo können Sie Lose verkaufen?
Eigentlich überall!

Online im Internet. Offline, also gedruckte Lose, auf Sommerfesten, Jubiläen, Pfarrfesten, Sportfesten, in Altenheimen und Kindergärten, auf Messen, Geburtstagen, Betriebsfeiern, in Fußgängerzonen, im Bekannten- und Freundeskreis.

Flexibel
Nach individueller Beratung hat der Verein die Aktion GeMOINsam für Emden ins Leben gerufen, die neben dem BSV Kickers Emden e.V. auch die gesamte Stadt und Region mit einbindet und unterstützt
Kennenlernen
Unter dem Motto „geMOINsam punkten“ haben die Kickers Emden erfolgreich die erste Benefiz-Lotterie in der Vereinsgeschichte gestartet. Insgesamt 8.000 Lose wurden von Unterstützern und Fans aus der gesamten Region Ostfriesland erworben
Erster Losverkauf
Fair und professionell
"Online und offline heißt mehr Reichweite."
Die zweite Lotterie - Hauptgewinn ein VW eUP und weitere 799 Preise
Link zum Video
Vorstand
"Weil uns die Einnahmen aus den Heimspielen seit März fehlten, kamen wir auf die Idee eine Lotterie zu machen", erklärt der Coach. Alle haben mitgemacht, erklärt Trainer Emmerling
Der Trainer
Noch eine (die dritte) erfolgreichge Lotterie!
WinterVereinslotterie. Acht erste Preise diesmal: E-Bikes von VanMoof* als Hauptgewinne.

24.000 Euro Preise
"GeMOINsam für Emden": Wie die Kickers mit einer Lotterie durch die Krise kommen
Link zum Artikel

RedaktionsNetzwerk Deutschland

Presse

Häufige Fragen

Was ist Vereinslotterie ?

Damit ein Verein effektive Jugendarbeit leisten und seinen Mitgliedern ein attraktives Angebot zur Verfügung stellen kann, benötigt er neben aktivem Engagement vor allem eine solide Finanzierung. Eine Möglichkeit, die sich hierbei immer größerer Beliebtheit erfreut, ist die Lotterie. Damit können mit verhältnismäßigem Aufwand rentable Gewinne erzielt und Ausgaben gedeckt werden. Bei der Durchführung von Lotterien sind aber einige Dinge zu beachten. Marc Maslaton von vereinslotterie.de erklärt:

Die Mission der Vereinslotterie ist es,

Geld für soziale und ökologische, nachhaltige und andere Vereins Projekte mit Lotterien zu generieren, deren wertvolle Vereinsarbeit bekannter zu machen und neue Vereinsinitiativen zu fördern.

 

Wer ist VereinsLotterie?

Die Vereinslotterie wurde 2019 von Marc Maslaton gegründet. Als Vater zweier im Fußballsport aktiver Kinder machte er sich aus erster Hand ein Bild davon, welche typischen Probleme bei der Durchführung von Lotterien in Vereinen auftreten. Nachdem er selbst im Verein mehrere erfolgreiche Lotterien durchgeführt und sich intensiv mit der juristischen Situation auseinandergesetzt hatte, gründete er die Vereinslotterie GmbH und bietet so Vereinen seitdem die Möglichkeit, unkompliziert Lotterien zu ihrer Finanzierung durchzuführen.

Die Vereinslotterie ist eine im Handelsregister München (München HRB  248714) eingetragene GmbH mit dem Gesellschaftszweck Lotterien für Vereine im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen.

 

Worin unterscheidet sich Vereinslotterie von einer Tombola?

Es ist wichtig, zwischen Lotterie und Tombola zu unterscheiden. Während der Preis bei einer Tombola in Sachwerten besteht, können Teilnehmer einer Lotterie auch Geld gewinnen. Voraussetzung für beide Formen der Verlosung ist, dass die Aussicht auf einen Spielgewinn zu einem wesentlichen Teil vom Zufall abhängt. Die Spieler dürfen also keinen wesentlichen Einfluss auf das Spielergebnis nehmen können wie bei einem Gewinnspiel. Der Unterschied zum Losverkauf im Zuge einer Tombola basiert darauf, dass eine Tombola nur zu einem Termin und in geschlossenem Rahmen veranstaltet werden darf und Geldgewinne nicht erlaubt sind. Eine Tombola ist mit 650 Euro Umsatz limitiert.

 

Losverkauf und Gewinne?

Bei der Vereinslotterie werden die Lose auch im Verein verkauft, aber zusätzlich können die Lose online und offline außerhalb und über einen längeren Zeitraum extern von Dritten (Einzelpersonen wie auch Firmen, Institutionen, Freunde und Förderer) erworben werden. Geldgewinne sind ebenso zulässig. Anzahl der Lose, Preis der Lose und Gewinnplan werden individuell an die Bedürfnisse und Möglichkeiten des Vereins angepasst. Die Rahmenbedingungen bestimmt das jeweilige Landesgesetz

 

Wie sind die finanziellen Rahmenbedingungen?

Alle Kosten trägt die Lotterie in sich selbst. Das heißt Kosten der Gewinne sowie für Werbung (online und offline), Verwaltung und Sachkosten trägt die VereinsLotterie. Der Verein erhält die Abschluss Abrechnung und den entstandenen Ertrag. Dann stehen in der Regel bis zu 70% des Verkaufserlöses dem Verein zu Verfügung.

 

 

Rechtliche Grundlage?

Auf Grund des § 12 des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag kann Lotterieveranstaltern im Sinne von § 14 Abs. 1 Ziffer 1 GlüStV sowie den Institutionen und Organisationen der Jugendhilfe und Jugendpflege, Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften, Sportvereinen, Feuerwehren, Vereinen und Stiftungen die Erlaubnis für die Veranstaltung von Kleinen Lotterien und Ausspielungen für ihren räumlichen Wirkungskreis erteilt werden.

Anfrage

Ihr Verein möchte ein neues Projekt finanzieren und benötigt finanzielle Hilfe?
Dann senden Sie uns bitte das ausgefüllte Anfrageformular,
oder rufen Sie uns einfach an: 089-93003908